Wort davor: kammerberührig
Kammerbescheid
Erklärung:
judizielle Entscheidung einer Kammer (V 2).
vgl.
Kammerurteil.
- Belegtext:
anlangend ferner die appellationes, wohin solche in obgedachten faellen von der regierung und cammer-bescheiden ergehen sollen
Datierung: 1712
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 522
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Kammerbescheider
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten