Wort davor: Kammerbeiaufwärter

Kammerbeitrag
Erklärung: Geldbeitrag.

Kammerbeitrag (I)
Erklärung: zu Kammer (IV 2).

Kammerbeitrag (II)

Wort danach: Kammerbeitragsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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