Wort davor: Kammerbefehl
Kammerbehörde
vgl.
Kameralbedienung,
Kameralbehörde,
Kämmereibedienung.
Wortbildungshinweis: zu
Kammer (V 2).
- Belegtext:
von seiten der competenten cammer-behoerde [muß] dafuer gesorgt werden ..., daß statt des verhinderten cammerfiscals ein anderes subjectum den termin abwarte
Datierung: 1786
Fundstelle: NCCPruss. VIII 211
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Wort danach: Kammerbeiaufwärter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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