Wort davor: Kammerbefehl

Kammerbehörde
vgl. Kameralbedienung, Kameralbehörde, Kämmereibedienung.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (V 2).

Wort danach: Kammerbeiaufwärter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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