Wort davor: Kammerbedürfnis

Kammerbefehl
Erklärung: Verfügung einer Kammer ( IV und V 2).
vgl. Befehl (I), Kammerverfügung.
Sachhinweis: Schaab,GJudMainz 288 (1779); Wagner,Civilbeamte Suppl. 44.

Wort danach: Kammerbehörde

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