Kammerbefehl
Erklärung:
Verfügung einer Kammer ( IV und V 2).
vgl.
Befehl (I),
Kammerverfügung.
Sachhinweis:
Schaab,GJudMainz 288 (1779); Wagner,Civilbeamte Suppl. 44.
Wort danach: Kammerbehörde
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