Wort davor: Kammerbaudisposition
Kammerbauer
Erklärung:
von einem Landesherrn abhängiger Bauer, im Unterschied zum Mediatbauer.
- Belegtext:
cammerbauern ... sind dieienigen bauern, welche auf den eigentuemlichen aekkern des landesherrn frohnen leisten mueßen, mithin in so weit unter den befehlen der cammer stehen
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 468
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 770
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kammer-bauer, ist an einigen orten eine benennung der immediat-bauern
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 206
- Datierung: 1799
Fundstelle: Hagemann,PractErört. II 32
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
die ersteren [unmittelbaren] nennt man herrschaftliche oder cammer-bauern; weil sie nicht nur das, was sie als unterthanen steueren, sondern auch alles, was sie als bauern leisten
muessen, dem lande und landesherren oder seiner cammer zu entrichten haben
Datierung: 1806
Fundstelle: Runde,PrR.4 464
Wort danach: Kammerbauetat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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