Wort davor: Kammerausgabe
Kammerauskultator
vgl.
Kammerzuhörer.
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 208
- Belegtext:
kammerauskultatoren. leute, die gute universitaetsstudien, besonders kenntnis der rechte besizen, und ein jahr auf einem justiz- oder domainenamte gearbeitet, oder ein halb jahr
bey einem steuer- oder landrathe gestanden haben, werden nach vorheriger pruefung bey den koeniglichen kammern als kammerzuhoerer, auscultatores, angestellt, um sich in den kameral- und finanzgeschaeften
die noethigen kenntnisse zu erwerben. man laeßt sie die protokolle fuehren, gebraucht sie auf kommissionen, und laeßt sie unter aufsicht eines raths kleine geschaefte machen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 194
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 206 und 400ff.
Wort danach: Kammerausreiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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