Wort davor: Kammeraufrechnungspreis
Kammeraufwärter
Erklärung:
Kanzleibedienter bei einer Kammer ( IV 2 und V).
vgl.
Kammerbediente,
Kammerbeiaufwärter,
Kämmereiaufwärter.
- Datierung: 1747
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 470
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 203
- Belegtext:
durch ein ordentliches kanzleireglement zu verordnen, worin ... der ... kammeraufwärter ... pflicht ... bestehen
Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 466
Wort danach: Kammerausgabe
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