Wort davor: Kammerärar
Kammerarbeit
Erklärung:
an einer fürstlichen Kammer (V 2).
- Belegtext:
haben wir befunden, daß die aembter und andere kammerarbeit nicht gehörig repartiret worden
Datierung: 1711
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 151
- Belegtext:
[leute] welche man bei der vorfallenden kammerarbeit extraordinarii gebrauchen könnte
Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 64
- Belegtext:
die kammer-arbeiten selbst geschehen auf mancherley weise
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 251
Wort danach: Kammerarbeiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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