Wort davor: Kammeramtsinsiegel
Kammeramtmann, Kammeramtleute
vgl.
Kammerbediente.
Kammeramtmann (I)
Erklärung:
(höherer) Bediensteter einer Kammer.
- Belegtext:
alle gegenstaende des forstrechnungswesens [sind] lediglich von dem kammeramtmann zu vertreten
Datierung: 1797
Fundstelle: Gatterer,NForstArch. 24 S. 207
- Belegtext:
die gattin des kammeramtmanns G.
Datierung: 1828
Fundstelle: v.Feuerbach,merkwVerbr. I 3
Kammeramtmann (II)
- Belegtext:
es sollen auch herr kammergraff vnd andere kammeramptleute, auch ein ersamer richter ... einen pergkmeister ... hilfflich sein
Datierung: 1537
Fundstelle: Wenzel,Magy.bány. 290
Wort danach: Kammeramtspräsident
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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