Wort davor: Kammeraffäre

Kammeragent
vgl. Kammeradvokat.

Kammeragent (I)
Erklärung: einer, der geschäftliche Angelegenheiten eines Hofes (VIII 4) besorgt.
vgl. Kammer (IV 2).

Kammeragent (II)
Erklärung: wie Kammerprokurator.

Wort danach: Kammeragentin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten