Wort davor: Kammeracker
Kammeradministration
Erklärung:
Verwaltung durch eine Kammer (V 2).
- Belegtext:
alle bisher schon unter cammer-administration stehende, jetzt aber mit pfandbriefen zu belegende gueter
Datierung: 1787
Fundstelle: NCCPruss. VIII 1090
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Wort danach: Kammeradministrator
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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