Wort davor: Kaminfegertal
Kamingeld
Kamingeld (I)
Erklärung:
Abgabe für das Kaminfegen.
- Belegtext:
daß die ... unterthanen mit dem ... camingelt weiter nicht onerirt, sondern das caminfegerey-wesen wieder in den alten stand ... restituirt werden solle
Datierung: 1739
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 233
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es müsste durch zwölf jahre jedes haus ohne unterschied 40 kr. kamingeld zahlen
Datierung: 1767
Fundstelle: ZMährSchles. 12 (1908) 58
[weitere Angaben: urk.?]
Kamingeld (II)
Erklärung:
Gebäudesteuer, nach dem Kamin veranschlagt.
Wort danach: Kamingelderaufschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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