Wort davor: Kameralzahlung
Kameralzehnt
- Belegtext:
die ... fuer die verpachtung der kammeral- und kirchen-zehenten erlassenen bestimmungen
Datierung: 1807
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 383
Wort danach: Kameralzehntpächter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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