Wort davor: Kameralwirtschaftsgeschäft
Kameralwirtshaus
Erklärung:
zum Kammergut gehörig.
- Belegtext:
in dem dasigen kameralwirthshaus geschehen alle gerichtsversammlungen, und dieses solle zu deren aufnahme verpflichtet sein
Datierung: 1786
Fundstelle: TrierChr. 10 (1914) 179
Wort danach: Kameralwissenschaft
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