Wort davor: Kameralweiher
Kameralwerk
Erklärung:
Besitz der Kammer bzw. des Staats.
- Belegtext:
die hammische bergwercke, ... welche samt stahl- und eisenhuett ein graefl. hachenburgisches cameralwerck ... seyn
Datierung: 1770
Fundstelle: Cramer,Neb. 106 S. 301
- Belegtext:
welche alle drey ihr rohes materiale von der haupthandlung aus kammeral-werkern bezihen
Datierung: 1807
Fundstelle: Hormayr,SüddArch. I 20
[weitere Angaben: ebd. 19]
Wort danach: Kameralwesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten