Wort davor: Kameralwaldungsforstwesen

Kameralwegmaut
Erklärung: deren Ertrag dem Kamerale zufällt.

Wort danach: Kameralweiher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten