Wort davor: Kameralwährung
Kameralwald
Erklärung:
zum Kammergut gehörig.
- Belegtext:
der ort machet für sich eine besondere gemeind aus und hat ... mit denen anderen gemeinden ... im kammeralwald ... den langhalm
Datierung: 1786
Fundstelle: TrierChr. 10 (1914) 182
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. III 890
Wort danach: Kameralwaldamtsprotokoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten