Wort davor: Kameralvorfallenheit
Kameralvorrat
Erklärung:
Staats(haushalts)mittel (Einnahmen, Gefälle uä.).
- Belegtext:
die als regel geltende allodialeigenschaft der früchte berechtiget die privaterben [aus einer landesherrlichen Familie], die kameralvorräthe, nach abzug
des schuldigen beitrags zu den landesbedürfnissen, sich anzueignen
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 358
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Wort danach: Kameralvorschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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