Wort davor: Kameralverwaltungszweig

Kameralverwilligung
Erklärung: Zustimmung des Landtags zu bestimmten Ausgaben.

Wort danach: Kameralverwilligungsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten