Wort davor: Kameralverwilligung

Kameralverwilligungsgeld
Erklärung: vom Landtag bewilligte Abgabe für das Kamerale.

Wort danach: Kameralvoranschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten