Wort davor: Kameralverordnung
Kameralverrichtung
vgl.
Kameralverfügung.
Kameralverrichtung (I)
Erklärung:
Vorgang im Kameralverfahren (beim Reichskammergericht).
- Belegtext:
daß ... ohne einig ferneren anstand darzu gethan werde, pari passu das cammer-gericht ... zu eröffnen, und die cameralverrichtungen und administration der justitz ... alsobalden wieder in stand zu bringen
Datierung: 1706
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei XI 183
Kameralverrichtung (II)
Erklärung:
Vorgang bei der Kameralverwaltung.
- Belegtext:
hat ... solche [bestallungen] ... die kammer aber wegen der cameral-verrichtungen und hebung zu entwerfen
Datierung: 1746
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VII 123
Wort danach: Kameralverwalter
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