Wort davor: Kameralverordnung

Kameralverrichtung
vgl. Kameralverfügung.

Kameralverrichtung (I)
Erklärung: Vorgang im Kameralverfahren (beim Reichskammergericht).

Kameralverrichtung (II)
Erklärung: Vorgang bei der Kameralverwaltung.

Wort danach: Kameralverwalter

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