Wort davor: Kameralverfahren
Kameralverfassung
Kameralverfassung (I)
Erklärung:
allgemeine Verwaltungsorganisation, insb. zu Kammer (V 2).
- Belegtext:
bei ... dieser in anno 1724 von sr. k. m. ... gemachter ... neuer cameralverfassung
Datierung: 1731
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 151
- Belegtext:
hingegen weder das stattbanco-institutum noch die ... cameral-verfassung zu zerrütten wären
Datierung: 1748
Fundstelle: Kretschmayr-Walter II 204
- Belegtext:
daß die große wirthschaft des staats in allen oekonomisehen polizey- und cameralverfassungen auf zusammenhaengenden grundsaetzen beruhet
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. I p. 26
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- Datierung: 1766
Fundstelle: Cramer,Neb. 64 S. 27
- Belegtext:
die preußische cameral- und justiz verfassung ... in ganz Europa als ein vorzuegliches muster angesehen wird
Datierung: 1776
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. II 2
- Belegtext:
die königl. preußische cameralverfassung, ... hat wohl unstreitig eine ... vorzügliche einrichtung
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 215
- Datierung: 1786
Fundstelle: NCCPruss. VIII 209
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kameralverfassung (II)
Erklärung:
des Reichskammergerichts.
vgl.
Kammergericht (I 2).
Wort danach: Kameralverfügung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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