Wort davor: Kameralverfahren

Kameralverfassung

Kameralverfassung (I)
Erklärung: allgemeine Verwaltungsorganisation, insb. zu Kammer (V 2).

Kameralverfassung (II)
Erklärung: des Reichskammergerichts.
vgl. Kammergericht (I 2).

Wort danach: Kameralverfügung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten