Wort davor: Kameralunterpfleger
Kameraluntertan
Erklärung:
landesherrlicher Untertan, im Unterschied zu Privatuntertan.
- Belegtext:
weilen selbe [Verordnungen] blos vor die fuerstliche cameral-unterthanen gemacht waeren
Datierung: 1765
Fundstelle: Cramer,Neb. 49 S. 92
- Belegtext:
wird die veranstaltung getroffen, daß ... die oeffentlichen strassen in bau genommen werden sollen, bei welcher ieder, er sei ein privat- oder kameral unterthan, der sich dazu melden wird, arbeit ... erhalten wird
Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIII 374
Wort danach: Kameralurteil
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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