Wort davor: Kameralrechnungswesen

Kameralrecht

Kameralrecht (I)
Erklärung: im staatlichen Recht.

Kameralrecht (I 1)
Erklärung: allgemein.

Kameralrecht (I 2)
Erklärung: insbesondere wie Kameralfreiheit.
Kameralrecht (II)
Erklärung: kirchenrechtlich.

Wort danach: Kameralrechtsgelehrte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten