Wort davor: Kameralpachterhebung

Kameralpflicht
Erklärung: aus der Tätigkeit beim Reichskammergericht erwachsende Verpflichtung.

Wort danach: Kameralprediger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten