Wort davor: Kameralpachterhebung
Kameralpflicht
Erklärung:
aus der Tätigkeit beim Reichskammergericht erwachsende Verpflichtung.
- Belegtext:
[der] kammerrichter ... kann ... mitglied des ... johanniterordens seyn, nur daß einem solchen das votum obedientae, so weit es mit den kameralpflichten nicht bestehen kann, nachgelassen werden muß
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 170
Wort danach: Kameralprediger
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