Kameralordnung
Erklärung:
(schriftliche) Vorschrift einer Kammer (als Behörde).
vgl.
Kameralverfügung.
Wort danach: Kameralort
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten