Wort davor: Kameralnebenbeamte
kameralneuerburger
- Belegtext:
[Emmel] ist auch zu denen kameral-gebäulichkeiten im amt mit andern gemeinden die handfrohnden und zum kameral-neuerburger weyer die spannfrohnden schuldig
Datierung: 1786
Fundstelle: TrierChr. 9 (1913) 187
Wort danach: Kameralnutzen
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