Wort davor: Kameralmittel

Kameralmühle
Erklärung: zum Kammergut gehörig.
vgl. Kameraleigentum.
Wortbildungshinweis: zu Mühle (I).

Wort danach: Kameralmünzangelegenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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