Wort davor: Kamerallandesbuchhalterei
Kameralländerei
Erklärung:
zum Kammergut gehörig?
vgl.
Kameraleigentum,
Kammerland.
- Belegtext:
die sämtliche höfe oder die gemeind nimt ihren unterhalt von denen besagten kameral-ländereien, wovon sie zusammen 14 mltr. korn ... an die kellerei jährlich zahlen
Datierung: 1786
Fundstelle: TrierChr. 9 (1913) 186
Wort danach: Kamerallandesgesetz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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