Wort davor: Kameralkenntnis
Kameralkind
Erklärung:
Kind eines Kameralbedienten?
- Belegtext:
wie es, wegen derjenigen cameral-kinder, welche eigen hauswesen anstellen, zu halten, solle es, saluo vtriusque partis iure tam in petitorio, quam possessorio, auf die zwischen
dem cammer-gericht und der stadt Speyer veranlaste commission ausgestellt, und dieselbe befoerdert werden
Datierung: 1654
Fundstelle: JRA. 666
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Wort danach: Kameralklafterholz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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