Wort davor: Kameralistenkunst
Kameraljahr
Erklärung:
Geschäftsjahr des Reichskammergerichts.
- Belegtext:
der kammerrichter ... hat das recht 14 wochen in jedem vom september anfangenden kameraljahr zu verreisen
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 63
- Belegtext:
daß das ... kameraljahr vom 1. sept. an gerechnet wird, welches den vortheil hat, daß zuweilen von einem oder dem andern die zweyjaehrigen ferien combinirt und zusammen genossen werden koennen
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 379
Wort danach: Kameraljustizbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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