Wort davor: Kameralgleichstellung
Kameralglied
Erklärung:
Mitglied der herrschaftlichen Kammer (IV 2).
- Belegtext:
wenn dero cammer director oder auch ein anderes cameral glied nur vor der dritten theil profit sich responsable machen wollte [hochfürstl. durchl.] solches offertum mit beeden händen sogleich annehmen könnten
Datierung: 1736
Fundstelle: Stern,JudSüß 244
Wort danach: Kameralgrundsatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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