Wort davor: Kameralgeheimnis
Kameralgeld
Erklärung:
Abgabe?
vgl.
Kameraleinkünf(te),
Kämmereigeld,
Kammergeld.
- Belegtext:
freyung von allen extraordinairen ahnlagen, welchess kein cameral-gelder währen
Datierung: 1691
Fundstelle: AnnNassau 19 (1886) 127
- Belegtext:
die churfürstliche cammeral und gemeine gelder nicht gehoben und ... entrichtet und angeführt werden können
Datierung: 1741
Fundstelle: Schaab,GJudMainz 325
- Belegtext:
niemal eine vermengung der kammeralgelder, und der finanzen mit dem stiftungsvermoegen geschehen ist
Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIII 506
- Belegtext:
indem derselbe sogar meine kameral-gelder so bestrickt hat, daß ich nicht einmal nothleidenden 3 bis 4 fl. ... auszahlen laßen ... kann
Datierung: 1802
Fundstelle: MainfrH. 26 (1956) 58
Wort danach: Kameralgenehmigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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