Wort davor: Kameralgefällenverwaltung

Kameralgegenhandler
Erklärung: Kontrollbeamter im Kameralrechnungswesen.
vgl. Kameraldiener, Kammergegenschreiber.

Wort danach: Kameralgegenstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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