Wort davor: Kameralgebrechen

Kameralgebühr
vgl. Kameraleinkünf(te), Kämmereigebühr.
Wortbildungshinweis: zu Gebühr (II).

Wort danach: Kameralgefällsadministration

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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