Wort davor: Kameralfuß

Kameralgebäude
vgl. Kameralbau, Kameraleigentum, Kammergericht (I 2).

Kameralgebäude (I)
Erklärung: wie Kammerhaus (I).

Kameralgebäude (II)
Erklärung: wie Kameralhaus (II).

Wort danach: Kameralgebäulichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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