Wort davor: Kameralfuß
Kameralgebäude
vgl.
Kameralbau,
Kameraleigentum,
Kammergericht (I 2).
Kameralgebäude (I)
Erklärung:
wie Kammerhaus (I).
- Belegtext:
indem ich [Wilhelm Anton Bischof von Paderborn] ... meine residenz sowohl als alle uebrige cameral-gebaeude in sehr schlechtem ... zustande ... befunden habe
Datierung: 1768
Fundstelle: Cramer,Neb. 117 S. 72
- Belegtext:
muß bei kameral-gebäuden auch die frohndiensten bewirken helfen
Datierung: 1786
Fundstelle: TrierChr. 10 (1914) 24
Kameralgebäude (II)
Erklärung:
wie Kameralhaus (II).
Wort danach: Kameralgebäulichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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