Wort davor: Kameralfuhre
Kameralfuß
Erklärung:
staatliche Berechnungsgrundlage in der Finanzverwaltung (für Kriegssteuern, Besoldung usw.).
- Belegtext:
mit denenselben [buchhaltereyen] die correspondenz nach dem cameral-fuss zu unterhalten
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 182
- Belegtext:
diejenige wenige competenzien, deren anschlag nach dem gewöhnlichen cameral-fuß berechnet werden
Datierung: 1784
Fundstelle: Reyscher,Ges. VIII 698
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
hat bei reduzirung des landkurrents auf den cameralfuß ein verstoß sich ereignet
Datierung: 1788
Fundstelle: HdbchÖstGes. XV 248
Wort danach: Kameralgebäude
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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