Wort davor: Kameralfron(de)
Kameralfuhre
Erklärung:
Transport oder Fracht für eine Kammer (V 1).
- Belegtext:
andere befreiungen sind aufgehoben ... 6. alle übrige kameralfuhren wie auch die mit geldremessen fuer aerarialkassen bestimmten ladangen, für welche die fuhrleute das weggeld zu entrichten haben
Datierung: 1804
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XIX 220
Wort danach: Kameralfuß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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