Wort davor: Kameralforstwesen
Kameralfreiheit
Erklärung:
Privilegien für die am Reichskammergericht Tätigen (auch deren Familien) beziehungsweise für die Prozeßparteien.
- Belegtext:
auch an dem ort des kammergerichts selbst seynd die parthien und deren sollicitanten, ... der cameral-freyheiten nur alsdann faehig, wann sie sich einig und allein ... um rechtshaengiger sachen willen allda aufhalten
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 574
- Belegtext:
es stehen ferner unter dem schutz und der gerichtsbarkeit des k.g. alle ehefrauen ... kinder ... bediente ... der kameralpersonen, und nehmen an den kameralfreyheiten ihren antheil
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 263
- Belegtext:
der holzanschneider, unter welcher rubrik noch heutzutage eine vormals bey dem stadt speyerischen holzmagazin gebrauchte person die kameralfreyheit genießt
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 263
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 514
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kameralfron(de)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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