Wort davor: Kameralforstwesen

Kameralfreiheit
Erklärung: Privilegien für die am Reichskammergericht Tätigen (auch deren Familien) beziehungsweise für die Prozeßparteien.

Wort danach: Kameralfron(de)

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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