Wort davor: Kameralforstbeamte

Kameralforstgegenstand
Erklärung: eine den Kameralforst betreffende Angelegenheit.
vgl. Kameralfall, Kameralwesen.

Wort danach: Kameralforstgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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