Wort davor: Kameraleinkünf(te)

Kameraleinnehmeramt
Erklärung: zur Einhebung von Kameraleinkünften.
vgl. Kameralamt, Kameralbedienung.

Wort danach: Kameraleinnehmerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten