Wort davor: Kameraleigentum

Kameraleinkünf(te)
Erklärung: Einkommen aus Kammergut.
vgl. Kameralabgabe, Kameralaufschlag, Kameralbedrückung, Kameralbeitrag, Kameraldatz, Kameralerträgnis, Kameralgebühr, Kameralgefälle, Kameralgeld, Kameralnutzen, Kameralöldatz, Kameralstempelgefälle, Kameralsteuer, Kameralwegmaut, Kameralzahlamtsreitung, Kameralzahlung, Kameralzehnt, Kämmereieinkünfte, Kammergerichtsgeld, Kammergut.

Wort danach: Kameraleinnehmeramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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