Wort davor: Kameralbuchhaltung
Kameraldatz
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
1Datz,
Kameraleinkünf(te).
- Belegtext:
um eines theils dem hiesigen handelsstande die entrichtung des kameral-dazes zu erleichtern, und andern theils die amtshandlung in der einhebung dieses gefaells zu vereinfachen,
dadurch aber diesen handlungszweig auf das moeglichste zu beguenstigen, ist ... genehmigt worden, daß die dazgebuehr, welche bisher ... an die mit dem kammeralzahlamte vereinigt gewesene kammeraloehl-dazadministration
entrichtet werden mußte, ... gleich bey der mautaemtlichen behandlung, an das hiesige k.k. hauptzollamt abgefuehret werden ... soll
Datierung: 1795
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. V 111
Wort danach: Kameraldiener
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