Wort davor: Kameralbausache

Kameralbauwesen

Kameralbauwesen (I)
Erklärung: auf das Kammergut bezügliches Bauwesen.

Kameralbauwesen (II)

Wort danach: Kameralbeamte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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