Wort davor: Kameralbaulichkeit
Kameralbaurechnung
- Belegtext:
in einer cameralbaurechnung ... pflegt nichts in ausgabe gebracht zu werden, als wofuer baar geld ausgegeben worden
Datierung: 1774
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. III 701
Wort danach: Kameralbausache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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