Wort davor: Kameralbackhaus

Kameralbau
Erklärung: insbesondere Neubau des Reichskammergerichts.
vgl. Kameraleigentum, Kameralhausbau.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (V 2), Kammer (XI 1 a).

Wort danach: Kameralbaulichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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