Wort davor: Kameralarzt

Kameralaufschlag
Erklärung: landesfürstliche Verkehrssteuer.
vgl. Aufschlag (II 3), Kameraleinkünf(te).

Wort danach: Kameralaufschluß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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