Wort davor: Kameralanweisung

Kameralarbeit
Erklärung: (Schriftstück über) Tätigkeit in Kameralangelegenheiten.

Wort danach: Kameralarzt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten