Wort davor: Kameralaktenstück

Kameralamt
vgl. Kammeramt.

Kameralamt (I)
Erklärung: wie Kammeramt (I 2 a).

Kameralamt (II)
Erklärung: in Württemberg untere staatliche Finanzbehörde, seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen, eine der sogenannten Spezialkassen.
vgl. Kameralamtsbezirk, Kameralverwaltung.
Sachhinweis: Reyscher,Ges. XVIII Einl. p. 45ff., bes. 49ff.
Kameralamt (III)
Erklärung: sonstige Behörden für Kammersachen.
Kameralamt (IV)
Erklärung: Amt (Tätigkeit) beim Reichskammergericht, beziehungsweise Amtsstelle daselbst.

Wort danach: Kameralamtsbezirk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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