Wort davor: Kameralamtsführung

Kameralamtsgehilfe
Erklärung: Bediensteter bei einem Kameralamt (II).

Wort danach: Kameralamtsinstruktion

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten